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Vom Original oder aus der Kopie? Was Behörden wirklich verlangen

20. Mai 2026

Die Werbeversprechen vieler Online-Übersetzungsplattformen klingen verlockend: „Schicken Sie uns einen Scan, in 24 Stunden erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung digital — anerkannt von deutschen Behörden.” Das ist technisch korrekt — und in der Praxis oft trotzdem ein teurer Umweg.

Der entscheidende Vermerk

Jede beglaubigte Übersetzung trägt einen Bestätigungsvermerk — eine kurze Erklärung des Übersetzers, was genau er übersetzt hat. Die wichtige Information darin: ob die Übersetzung

angefertigt wurde.

Welcher Vermerk darunter steht, entscheidet darüber, ob die Übersetzung von einer Behörde akzeptiert wird — und das ist nicht überall gleich.

Wo es eng wird

Wir haben in den letzten Jahren beobachtet, dass insbesondere bei folgenden Vorgängen Übersetzungen „aus der Kopie” abgelehnt werden:

Die Argumentation der Sachbearbeiter ist konsistent: „Wir können nicht prüfen, ob die Übersetzung mit dem echten Original übereinstimmt, wenn der Übersetzer das Original nie gesehen hat.”

Was funktioniert sicher

Drei Wege führen zur Übersetzung „vom Original” — und damit zu einer Beglaubigung, die jede deutsche Behörde akzeptiert:

1. Abholung im Büro

Sie übersenden uns einen Scan zur Bearbeitung vor (damit wir mit der eigentlichen Arbeit beginnen können). Beim Abholen der fertigen Übersetzung bringen Sie das Original mit. Wir prüfen kurz, ändern den Beglaubigungsvermerk auf „vom Original” und übergeben Ihnen Originale plus Übersetzungen gemeinsam.

2. Versand des Originals per Post

Sie schicken uns das Original per Einschreiben (versichert, nachverfolgbar). Wir übersetzen, beglaubigen mit Vermerk „vom Original”, und schicken Übersetzung + Original gemeinsam per Einschreiben zurück. Funktioniert bundesweit.

3. Beglaubigte Kopie als Vorlage

Wenn Sie das Original nicht aus der Hand geben können (oder dürfen — z. B. bei einem Reisepass), lassen Sie eine beglaubigte Kopie beim Notar oder Bürgeramt herstellen. Wir übersetzen dann von dieser Kopie mit dem Vermerk „von einer beglaubigten Kopie” — was praktisch ebenso akzeptiert wird wie „vom Original”.

Wann reicht „aus der Kopie”?

Für interne Zwecke (Geschäftspartner verstehen wollen, Übersetzung für sich selbst, schnelle Übersicht über einen fremdsprachigen Text) ist eine scan-basierte beglaubigte Übersetzung völlig ausreichend. Auch für manche Behörden — aber das ist die Sache, die niemand vorher mit Sicherheit weiß.

Was Sie konkret tun können

Vor der Beauftragung kurz bei der empfangenden Stelle anrufen und fragen: „Akzeptieren Sie eine beglaubigte Übersetzung, die aus einer Kopie angefertigt wurde, oder muss der Übersetzer das Original gesehen haben?” Die Antwort dauert zwei Minuten — und kann eine Neubestellung im Wert von ein paar hundert Euro vermeiden.

Wenn die Antwort unklar ist oder die Behörde sich nicht festlegen will: gehen Sie auf Nummer sicher und wählen Sie „vom Original”. Der Mehraufwand (ein persönlicher Termin oder ein Postversand) ist gering, der Sicherheitsgewinn enorm.

Unser Service

Wir beraten Sie vorab — kostenlos und unverbindlich. Bringen Sie das Dokument vorbei oder rufen Sie uns an, wir klären die Anforderungen Ihrer Behörde mit Ihnen ab und schlagen den passenden Weg vor.