Okay-Tours GmbH · Berlin · seit 1971

Seit über 50 Jahren in Berlin, direkt neben dem Türkischen Generalkonsulat. Beglaubigte Übersetzungen vom Original, Dolmetschen vor Gericht und in der Wirtschaft. Wir kümmern uns persönlich.

Weit mehr als
perfekte Übersetzungen

Direkt neben dem Türkischen Generalkonsulat
Beeidigt für die Berliner Gerichte seit 1971
Erfahrung 50+ Jahre
Vom Original · beglaubigt

Jedes Dokument hat zwei Namen.
Wir verbürgen beide.

Wählen Sie eine Urkunde — und sehen Sie, wie sie auf der anderen Seite der Sprache heißt. Genau diese Gleichsetzung beglaubigen wir „vom Original“, sicher anerkannt von jeder deutschen Behörde.

Register
BEEIDIGTER UND ERMÄCHTIGTER ÜBERSETZERFÜR BERLINER GERICHTE UND NOTAREBEGLAUBIGTvom OriginalSEIT 1971
Personenstand
Geburtsurkunde
die · Substantiv
Türkisch
Doğum Belgesi

Das Standarddokument für Einbürgerung, Eheschließung und Visa. Vom Original übersetzt, von jeder deutschen Behörde sicher anerkannt.

Drei Wege

Wie läuft das ab?

Drei Wege zu Ihrer beglaubigten Übersetzung — mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlicher Akzeptanzsicherheit bei deutschen Behörden.

Empfohlen

Vom Original

Abholung im Büro oder Versand mit Original

Sie laden uns einen Scan zur Bearbeitung vor, bringen das Original aber beim Abholen mit — oder schicken es vorab per Einschreiben. Die Übersetzung erhält den Vermerk „vom Original übersetzt“.

Vorteile
  • Wird von jeder deutschen Behörde sicher anerkannt
  • Standesamt, Einbürgerung, Visa: kein Risiko
  • Original geht garantiert nicht verloren
Zu beachten
  • Persönlicher Besuch oder Postversand erforderlich
Vollständig per Post

Original per Post

Versand des Originals per Einschreiben

Sie senden uns das Originaldokument per Einschreiben. Wir übersetzen, beglaubigen mit Vermerk „vom Original“ und schicken Übersetzung samt Original per Einschreiben zurück.

Vorteile
  • Behördlich gleichwertig zur Vor-Ort-Abholung
  • Funktioniert bundesweit ohne persönlichen Besuch
  • Originale bleiben versichert versandt
Zu beachten
  • Versandzeit + Portokosten
  • Original ist kurz aus Ihrer Hand
Schnell, mit Vorbehalt

Aus der Kopie

Vollständig digital, ohne Original

Sie laden Scan oder Foto hoch, wir übersetzen — Beglaubigungsvermerk „aus der Kopie/dem Scan übersetzt“. Lieferung digital oder per Post.

Vorteile
  • Schnellste Variante
  • Vollständig online abwickelbar
  • Geeignet für interne, unkritische Vorgänge
Zu beachten
  • Behörde kann ablehnen — vorher prüfen
  • Nicht alle Standesämter / Visa-Stellen akzeptieren

Unsicher, welche Variante in Ihrem Fall reicht? Rufen Sie uns kurz an — wir klären die Anforderungen Ihrer Behörde vorab mit Ihnen ab.

Eine Handschrift, seit 1971

Geführt von Dipl.-Ing. Okay Focali — allgemein beeidigter Dolmetscher der türkischen Sprache für die Berliner Gerichte und Notare.

50+
Jahre Erfahrung am selben Ort in Berlin
1971
beeidigt für die Berliner Gerichte und Notare
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Das hängt davon ab, was die empfangende Behörde verlangt. Für Standesamt, Einbürgerung, Visa und Gericht empfehlen wir „vom Original": Sie laden uns einen Scan zur Bearbeitung vor und bringen das Original beim Abholen mit (oder schicken es vorab per Einschreiben). Übersetzungen aus der Kopie sind möglich, werden aber nicht von jeder Behörde akzeptiert. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.

Kleinere Übersetzungen, die bis 12:00 Uhr bei uns eingehen, sichern wir noch am selben Werktag zu. Standardaufträge liefern wir je nach Umfang in 1–3 Werktagen. Eilservice ist gegen Aufpreis verfügbar.

Unser Spezialgebiet ist Deutsch ↔ Türkisch. Über unser Partnernetzwerk übersetzen wir auch in alle anderen wichtigen europäischen und asiatischen Sprachen — mit demselben Qualitätsanspruch und ausschließlich nach dem Muttersprachlerprinzip.

Sie kommen einfach in unser Büro (Heerstr. 27, 14052 Berlin, direkt neben dem Generalkonsulat) — Mo–Fr 09:00–15:00 oder nach Vereinbarung. Bringen Sie bei beglaubigten Übersetzungen das Original mit. Wir nehmen uns Zeit für eine kurze Übergabe und beantworten Ihre Fragen persönlich.

Übersetzungen werden nach Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) oder pauschal abgerechnet. Der Preis hängt von Umfang, Komplexität und Lieferzeit ab. Für Standarddokumente (Geburts-, Heirats-, Schulurkunden) nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Rufen Sie an oder senden Sie uns einen Scan — Sie erhalten unverbindlich ein Angebot.

Eine Apostille ist eine Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland (Haager Übereinkommen). Wenn Sie eine deutsche Urkunde in der Türkei verwenden möchten (oder umgekehrt eine türkische in Deutschland), wird je nach Behörde eine Apostille oder Legalisation verlangt. Wir beraten Sie und übernehmen auf Wunsch die Beantragung.

Ja. Eine Beglaubigung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer wird bundesweit anerkannt — unabhängig davon, in welchem Bundesland die Beeidigung erfolgt ist. Unser Geschäftsführer ist seit 1971 für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigt.

Streng vertraulich. Wir unterliegen als beeidigter Dolmetscher der berufsrechtlichen Schweigepflicht. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Gerichte, Ministerien und Versicherungsanstalten — Datenschutz und Diskretion sind für uns selbstverständlich. Originale geben wir nur an Sie persönlich oder per Einschreiben zurück.

Kommen Sie vorbei

Persönlich, nebenan.

Okay Übersetzungen

Übersetzungsbüro für die türkische Sprache

Adresse
Heerstr. 27 · 14052 Berlin
Direkt neben dem Generalkonsulat der Republik Türkei
Öffnungszeiten
Mo–Fr 09:00–15:00 oder nach Vereinbarung

„Wir nehmen uns Zeit für eine kurze Übergabe — persönlich.“