Okay Übersetzungen

Leistungen · Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen.
Vom Original.

Eine beglaubigte Übersetzung trägt unseren Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift — und ist damit als amtlich anerkannte Übersetzung deutschlandweit gültig. Voraussetzung: Sie wurde von einem beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt.

Unser Geschäftsführer Dipl.-Ing. Okay Focali ist allgemein beeidigter dolmetscher der türkischen sprache für die berliner gerichte und notare — öffentlich bestellt seit 1971. Bei uns übersetzt und beglaubigt er persönlich.

Wie läuft das ab?

Drei Wege zu Ihrer beglaubigten Übersetzung — mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlicher Akzeptanzsicherheit bei deutschen Behörden.

Empfohlen

Vom Original

Abholung im Büro oder Versand mit Original

Sie laden uns einen Scan zur Bearbeitung vor, bringen das Original aber beim Abholen mit — oder schicken es vorab per Einschreiben. Die Übersetzung erhält den Vermerk „vom Original übersetzt".

Vorteile

  • · Wird von jeder deutschen Behörde sicher anerkannt
  • · Standesamt, Einbürgerung, Visa-Verfahren: kein Risiko
  • · Original geht garantiert nicht verloren

Zu beachten

  • · Persönlicher Besuch oder Postversand erforderlich
Vollständig per Post

Original per Post

Versand des Originals per Einschreiben

Sie senden uns das Originaldokument per Einschreiben. Wir übersetzen, beglaubigen mit Vermerk „vom Original" und schicken Übersetzung samt Original per Einschreiben zurück.

Vorteile

  • · Behördlich gleichwertig zur Vor-Ort-Abholung
  • · Funktioniert bundesweit ohne persönlichen Besuch
  • · Originale bleiben versichert versandt

Zu beachten

  • · Versandzeit + Portokosten
  • · Original ist kurz aus Ihrer Hand
Schnell, mit Vorbehalt

Aus der Kopie

Vollständig digital, ohne Original

Sie laden Scan oder Foto hoch, wir übersetzen — Beglaubigungsvermerk „aus der Kopie/dem Scan übersetzt". Lieferung digital oder per Post.

Vorteile

  • · Schnellste Variante
  • · Vollständig online abwickelbar
  • · Geeignet für interne Zwecke und unkritische Vorgänge

Zu beachten

  • · Behörde kann ablehnen — vorher prüfen
  • · Nicht alle Standesämter / Visa-Stellen akzeptieren
  • · Nachträgliche „vom Original"-Übersetzung wäre dann nochmals fällig

Unsicher, welche Variante in Ihrem Fall reicht? Rufen Sie uns kurz an — wir klären die Anforderungen Ihrer Behörde vorab mit Ihnen ab.

Für Privatkunden

Für die Anerkennung beim Standesamt, bei der Ausländerbehörde, dem Einbürgerungsamt, im Visa-Verfahren oder vor Gericht. Wir übersetzen und beglaubigen — auf Wunsch noch am selben Tag.

Wenn Eile geboten ist: kleinere Übersetzungen, die bis 12:00 Uhr bei uns eingehen, liefern wir noch am selben Werktag.

  • · Geburtsurkunden
  • · Heiratsurkunden
  • · Scheidungsurkunden
  • · Sterbeurkunden
  • · Schulzeugnisse
  • · Diplome und Hochschulurkunden
  • · Führerscheine
  • · Aufenthaltstitel & Visa-Unterlagen
  • · Ärztliche Atteste & Gutachten
  • · Erbscheine & Testamente

Für Geschäftskunden

Verträge, Bilanzen, Patente, Ausschreibungen — für Anwaltskanzleien, Notare, Unternehmen und öffentliche Hand. Inhalte werden streng vertraulich behandelt, Schweigepflicht ist Selbstverständlichkeit.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Konsulats- und Behördenkorrespondenz sowie die Beantragung von Apostillen.

  • · Verträge & Vereinbarungen
  • · Unternehmensberichte
  • · Bilanzen
  • · Patente
  • · Ausschreibungen
  • · Gutachten
  • · Handelsregisterauszüge
  • · Vollmachten
  • · Korrespondenz mit Behörden

Same-Day-Service

Kleinere Übersetzungen, die bis 12:00 Uhr bei uns eingehen, sichern wir noch am selben Werktag zu. Für größere oder fachlich anspruchsvolle Aufträge nennen wir Ihnen verbindliche Termine — oft schneller als Sie denken.

Welche Behörde verlangt die Übersetzung?