Apostille erklärt — Schritt für Schritt für deutsch-türkische Vorgänge
10. Mai 2026
Eine Apostille ist eine vergleichsweise einfache internationale Beglaubigung — und trotzdem führt sie immer wieder zu Verwirrung. Hier eine klare Übersicht für den deutsch-türkischen Behördenverkehr.
Was die Apostille macht
Eine Apostille bestätigt drei Dinge über eine Urkunde:
- Die Echtheit der Unterschrift der ausstellenden Person
- Die Eigenschaft dieser Person (z. B. Standesbeamtin, Notar, Direktor)
- Die Echtheit des Siegels oder Stempels der ausstellenden Behörde
Die Apostille selbst sagt nichts über den Inhalt der Urkunde — sie ist eine reine Echtheitsbestätigung der ausstellenden Stelle.
Wer braucht eine Apostille — und wer nicht
| Sie verwenden eine… | …und gehen damit zu… | Apostille? |
|---|---|---|
| deutsche Urkunde | einer deutschen Behörde | Nein |
| deutsche Urkunde | einer türkischen Behörde | Ja |
| türkische Urkunde | einer deutschen Behörde | Ja |
| türkische Urkunde | einer türkischen Behörde | Nein |
Die Türkei ist seit 1985 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961, das die Apostille als vereinfachtes Anerkennungsverfahren etabliert. Für Länder, die nicht Vertragsstaaten sind, gilt das traditionelle Legalisationsverfahren — siehe unser Glossar-Eintrag dazu.
Wer stellt die Apostille in Deutschland aus?
Je nach Urkundenart unterschiedlich:
- Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod): das Amtsgericht der ausstellenden Stadt
- Hochschuldokumente: die zuständige Hochschulbehörde (in Berlin z. B. Senatsverwaltung für Wissenschaft)
- Notarurkunden: die jeweilige Landesjustizverwaltung
- Schuldokumente: das zuständige Schulamt oder die Bezirksregierung
In Berlin koordiniert man am besten über die Senatsverwaltung für Justiz, die häufig auf die richtige Stelle verweist.
Wer stellt die Apostille in der Türkei aus?
In der Türkei wird die Apostille (apostil) durch das Kaymakamlık (Bezirksamt) im Bezirk der ausstellenden Behörde ausgestellt. Für Personenstandsurkunden zuständig: die zentralen Nüfus Müdürlükleri und die ihnen vorgesetzten Kaymakamlık-Stellen.
In welcher Reihenfolge?
Eine häufige Frage: „Erst übersetzen lassen oder erst Apostille beschaffen?”
Regel: Erst Apostille auf das Original, dann Übersetzung beider zusammen.
Konkret:
- Urkunde ausstellen lassen (falls nicht bereits vorhanden)
- Apostille auf der Urkunde beschaffen
- Beglaubigte Übersetzung der Urkunde inklusive der Apostille (denn die Apostille ist meist nicht in Deutsch, sondern in der Sprache des Ausstellungsstaates oder in Französisch — also auch übersetzungspflichtig)
- Einreichung als gebundenes Paket bei der empfangenden Behörde
Wenn Sie diese Reihenfolge umdrehen (erst übersetzen, dann Apostille), brauchen Sie unter Umständen eine zweite Übersetzung — der Mehraufwand lässt sich vermeiden.
Was wir übernehmen
Wir beschaffen auf Wunsch Apostillen für deutsche Urkunden, koordinieren mit Ihren Kontakten in der Türkei für die türkische Seite, und übersetzen Urkunde plus Apostille beglaubigt. Eine Komplettleistung — Sie geben das Dokument ab, wir übergeben Ihnen das fertige Paket für die Behörde.