Dolmetscher vor Gericht — was Sie als Beteiligte/r erwarten können
28. April 2026
Ein Gerichtstermin in Deutschland in einer Sprache, die Sie nicht beherrschen, ist eine Ausnahmesituation. Gut zu wissen: das deutsche Recht garantiert Ihnen einen Dolmetscher — und der Ablauf ist klar geregelt.
Anspruch auf einen Dolmetscher
Wenn Sie der deutschen Gerichtssprache nicht hinreichend mächtig sind, haben Sie Anspruch auf einen beeidigten Dolmetscher — sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen, vor Verwaltungsgerichten und in Familiensachen.
Rechtsgrundlagen:
- § 185 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz): Zuziehung eines Dolmetschers, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind
- § 187 GVG: kostenlose Hinzuziehung für Beschuldigte in Strafsachen
- Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention): Recht auf einen Dolmetscher in Strafverfahren
Wer wird beauftragt?
Das Gericht wählt einen Dolmetscher aus der Datenbank beeidigter Dolmetscher und Übersetzer der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de). Voraussetzung: der Dolmetscher ist beim jeweiligen Land öffentlich bestellt bzw. allgemein beeidigt.
Sie selbst können einen Wunschdolmetscher vorschlagen, das Gericht ist nicht verpflichtet, dem nachzukommen, prüft den Vorschlag aber wohlwollend — insbesondere wenn der Wunschdolmetscher Ihre konkrete Sprachvariante besser beherrscht (z. B. türkisch-kurdisch, türkisch-arabisch beeinflusste Dialekte).
Welche Dolmetschtechnik wird verwendet?
Vor Gericht kommt fast immer das Verhandlungsdolmetschen (auch: konsekutives Wechseldolmetschen) zum Einsatz: einzelne Sätze oder kurze Sinnabschnitte werden zwischen Gericht, Anwälten und Ihnen hin und her übertragen.
Bei längeren mündlichen Ausführungen (Plädoyers, Urteilsbegründungen) wechselt der Dolmetscher manchmal zum Flüsterdolmetschen (chuchotage) — er sitzt neben Ihnen und übersetzt leise simultan.
Was Sie tun können — vor dem Termin
- Anwalt/Anwältin klären lassen, ob das Gericht einen Dolmetscher beauftragt hat — oder ob Sie das selbst veranlassen müssen
- Eigene Unterlagen vorab übersetzen lassen (was Sie als Beleg einreichen wollen)
- Fachbegriffe Ihrer Branche kurz mit dem Dolmetscher abstimmen, falls er vorab erreichbar ist (z. B. spezielle technische, medizinische, finanzielle Terminologie)
- Pausen sind erlaubt — wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder eine Frage haben, sagen Sie es
Was Sie tun können — während des Termins
- Sprechen Sie klar und langsam — der Dolmetscher überträgt nur, was Sie tatsächlich sagen, ohne hineinzuinterpretieren
- Halten Sie inne nach jedem Sinnabschnitt — geben Sie dem Dolmetscher Zeit zur Übertragung
- Stellen Sie Verständnisfragen ans Gericht über den Dolmetscher — das ist Ihr Recht
- Wenn etwas falsch übersetzt scheint: sagen Sie es. Der Dolmetscher kann sich nicht selbst korrigieren, wenn Sie es nicht melden
Kosten
In Strafverfahren (als Beschuldigter): kostenlos für Sie (Staatskasse).
In Zivil- und Familienverfahren: trägt zunächst diejenige Partei, die den Dolmetscher beantragt — Erstattung im Rahmen der Kostenentscheidung am Verfahrensende.
Die Vergütung selbst richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) und ist gesetzlich festgelegt — sowohl Stundensatz als auch Anfahrtskosten.
Unsere Erfahrung
Unser Geschäftsführer dolmetscht seit 1971 für Berliner Gerichte und Notariate. Wir wissen, was Richter und Staatsanwälte erwarten, wo typische Verständigungsfallen liegen, und wie man auch in stressigen Situationen sachlich und präzise überträgt — was am Ende beiden Seiten dient: Gericht und Beteiligten.
Wenn Sie einen Gerichtstermin haben und einen Dolmetscher selbst beauftragen möchten oder müssen, sprechen Sie uns an. Termine über unsere Online-Buchung oder telefonisch.